Geschäftsbedingungen SITRAC (AGB)
1. Anwendung
Anders lautende schriftliche, auf den Einzelfall bezogene Abmachungen ausgenommen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen bei allen Käufen unserer Waren sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen (Montage AMA, Frühbranderkennung usw.). durch uns. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot und Preise
Alle Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Recht vor, aufgrund materieller- oder menschlicher Ressourcen den Auftrag entgegenzunehmen oder abzulehnen.
3. Lieferungen
Wir sind bemüht, unsere Lieferfristen einzuhalten. Alle von uns angegebenen Liefertermine gelten als nur annähernd vereinbart. Für Lieferverzögerungen von Drittlieferanten haftet die Firma SITRAC nicht. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen. Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht des Vertrags. Teillieferungen sind zulässig.
Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit Abgang der Lieferung der Ware von uns an Sie bzw. mit der Übergabe der Ware an Sie über. Allfällige Versand- und Versicherungskosten sind durch Sie zu bezahlen.
4. Montage und Ausführung
Für Montagen und Arbeiten vor Ort hat der Kunde entsprechend den Herstellerinformationen rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Für die Sicherung von Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere die Datensicherung ist der Kunde verantwortlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen sämtlicher unserer Tätigkeiten für einen bestimmten Verwendungszweck der Ware oder für Daten und Software von Ihnen, welche z.B. im Rahmen von Fehlerbehebung allenfalls gelöscht bzw. zerstört würden, keinerlei Haftung irgendwelcher Art übernehmen können. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen,
5. Preise / Zahlungskonditionen
Wir behalten uns vor, irrtümliche unrichtig angegebene Preise zu jeder Zeit zu berichtigen. Unsere Preise verstehen sich netto exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen für EMA (Einbruchmeldeanlagen), Videoüberwachungsanlagen, Frühbranderkennungssysteme und Produkte von Drittherstellern sind per Vorauskasse (100%) zu bezahlen. Einkäufe in unserem Shop sin per Vorkasse zu leisten. Dienstleistungen und Produkte von der Firma SITRAC sind innert 10 Tagen netto nach Faktura Datum zu bezahlen. Skontoabzüge sind ohne schriftliche Abmachung unzulässig und werden nachgefordert.
6. Zahlungsverzug
Kommen Sie den von uns vorgegebenen Zahlungspflichten nicht fristgemäss nach, so geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Die Geltendmachung von Verrechnung von irgendwelchen Forderungen oder das Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits ist ausgeschlossen.
7. Mängelrügen / Garantie
Unabhängig von allenfalls bestehenden Herstellergarantien, die ausschliesslich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Produzenten gelten, gewähren wir Ihnen auf den Einzelkomponenten eine Gewährleistung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen während einer Zeitspanne von 12 Monaten nach Empfangnahme der Ware, falls Sie uns den Mangel spätestens innert 3 Tagen nach dessen Entdecken rügen. Die Garantie umfasst nur das entsprechende Material. Fehlersuche, Reparaturarbeiten und Spesen gehen zu Ihren Lasten. Falls innert der erwähnten Gewährleistungsfrist allenfalls der Produzent das mit dem Mangel behaftete Modell bzw. Ersatzteile dazu nicht mehr liefert, erlöschen unsere vorerwähnten Garantieansprüche voll umfänglich. Der so bei uns gerügte und von uns anerkannte Mangel wird als dann durch uns rasch möglichst und unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, namentlich bezüglich irgendwelcher Art von Schadenersatzansprüchen, nach unserer freien Wahl ausgebessert oder das mangelhafte Teil ersetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen sämtlicher unserer Tätigkeiten für einen bestimmten Verwendungszweck der Ware oder für Daten und Software von Ihnen, welche z.B. im Rahmen der Mängelbehebung allenfalls gelöscht bzw. zerstört würden, keinerlei Haftung irgendwelcher Art übernehmen können. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls Sie Änderungen
an der Ware und/oder diese umbauen, vornehmen, bei natürlicher Abnutzung (Verschleissteile), und falls Sie uns nicht das Original der entsprechenden Kaufquittung bei der Geltendmachung des Mangels vorlegen. Unsere Dienstleistungen werden wir nach bestem Wissen und Können erbringen. Für allfällige Schäden haften wir bei absichtlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bis zur Hälfte des Betrages, den Sie uns für die Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung zu bezahlen haben. Eine weitergehende Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ist jedoch ausgeschlossen. Beim Kauf von gebrauchten Teilen oder Waren gelten die beim jeweiligen Vertragsschluss individuell mit Ihnen vereinbarten Gewährleistungsbestimmungen.
8. Technische Angaben, Beratung
Mit Ausnahme der verbindlichen Spezifikationen unserer Produkte erfolgen sämtliche übrigen technischen Zeichnungen, Konzepte, Skizzen und dergleichen, die wir im Rahmen der Vertragsverhandlungen auch anfertigen, bekannt geben und unabhängig ob sie mündlich oder schriftlich abgegeben werden, ohne Gewähr für deren Richtigkeit und sind weder Zusicherungen von Eigenschaften noch haben sie die Bedeutung, die Eignung eines Produktes für einen spezifischen Zweck zuzusichern. Sofern wir nicht eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen haben, erfolgen sämtliche Beratungen des Kunden durch uns auf freiwilliger Basis und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen Verpflichtungen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Folgen solcher Beratungen.
9. Haftung
Offene und versteckte Mängel müssen innert 3 Tagen nach Erhalt der Ware/ Dienstleistung schriftlich gerügt werden, sonst gilt die Ware/Dienstleistung als genehmigt. Unsere Haftung beschränkt sich auf den Wert unserer eigenen Produkte. Forderungen gegenüber Drittprodukten müssen vom Käufer beim entsprechenden Hersteller geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche gegen die Firma SITRAC sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Käufer hat Beweispflicht.
10. Ausfuhr von Waren
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und Ausländischen Exportvorschriften.
11. Rücktritt
In Abweichung von gesetzlichen Rücktrittsbestimmungen behalten wir uns vor, bei bekannt werden von Verschlechterungen der finanziellen Lage des Käufers, bei Vertrauensbruch aber auch anderen Gründen vom Liefervertrag zurückzutreten.
12. Abtretung
Ohne vorgängige Zustimmung durch uns, können keinerlei Ansprüche aus dem Vertrag durch Sie an Dritte abgetreten werden.
13. Gerichtsstand
Ist der Sitz der Firma SITRAC, Steinwis 1, 8331 Auslikon (Pfäffikon) ZH
Auslikon, 01.03.2012
Inhaber A.Ceccon